AK NÖ-Erfolg: Kündigung nur per Monatsletztem – Pferdepflegerin bekommt zwei Monatsgehälter nachgezahlt
St. Pölten (OTS)
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Eine Dienstnehmerin, die als Pferdepflegerin im Bezirk Baden tätig war, kündigte am 5. Juli 2023 ihr Dienstverhältnis, und zwar ordnungsgemäß unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. August. Der Dienstgeber sah...
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