Vereinbarung der Nutzung der SaaS-Lösung PResstige
1. Allgemeines
- Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Bereitstellung der SaaS-Lösung „PResstige Press Asset Management“, in Folge kurz „PResstige“ genannt, durch die WUNDERWERK Online GmbH, in Folge kurz „Wunderwerk“ oder „wir, uns“ genannt.
2. Geltungsbereich
- Mit Annahme unseres unveränderten Angebots durch den Kunden erklärt der Kunde sein Einverständnis zu dieser Vereinbarung und erhält das in dieser Vereinbarung beschriebene Nutzungsrecht.
- Abweichende, entgegenstehende, einschränkende oder ergänzende Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere gelten ertragserfüllungshandlungen von uns nicht als Zustimmung zu etwaigen von dieser Vereinbarung abweichenden Bedingungen.
- Die Leistungen von Wunderwerk richten sich ausschließlich an Unternehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Verbraucher sind als Kunden ausgeschlossen.
3. Leistungen
- Der grundlegende Leistungsinhalt und Verwendungszweck ist die zur Verfügung Stellung der ASP-Lösung PResstige, zum Speichern und Versenden von Pressemeldungen und Presseinhalten an Medien, Verlage und Journalisten. Die Einrichtung der PResstige-Anwendung sowie zusätzlich beauftragter Service- und Programmierleistungen erfolgt nach jeweiliger Auftragserteilung. Die Anpassung an die jeweilige Kunden-Cl erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Wunderwerk erbringt währen der Vertragslaufzeit folgende, allgemeine Leistungen:
- Systemnutzung. Wunderwerk ermöglicht dem Kunden, über einen Internetzugang mit Hilfe eines Browsers auf die PResstige- Anwendungen und -Funktionen zuzugreifen und zu nutzen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem unterfertigten Angebot und der darauf basierenden Freischaltung von Modulen.
- Rechenleistung. Die PResstige-Software und die erforderliche Rechenleistung werden von Wunderwerk bzw. seinen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Der Betrieb des für den Zugriff auf die SaaS-Lösung notwendigen Rechners oder mobilen Endgeräts sowie der Aufbau und die Aufrechterhaltung der Online-Verbindung zur internetbasierten Nutzung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
- Verfügbarkeit. Wunderwerk garantiert für die Presstige-Anwendung über den Zeitraum von 365 Tagen eine mittlere Verfügbarkeit von 98%. Von der Berechnung ausgenommen bleiben die planmäßig eingerichteten Servicefenster.
- Systemwartung. Wunderwerk übernimmt die Wartung des Systems. Zur Wartung des Systems oder zum Aufspielen notwendiger oder das System verbessernder Updates, werden von Wunderwerk Service-Fenster genutzt, während der der Zugang möglicherweise nur eingeschränkt möglich ist. Der Kunde wird dazu, sofern kein Notfall vorliegt, mindestens 24 Stunden vor Beginn der Service-Fenster via E-Mail an definierte Mitarbeiter des Kunden bzw. an eine vom Kunden genannte Verteilergruppe verständigt.
- Fehlerbehebung. Wunderwerk ist bemüht, im Falle einer Störung den Fehler werktags innerhalb des Zeitrahmens von 24 Stunden zu beheben. Wunderwerk behält sich das Recht vor, den Zeitrahmen der Fehlerbehebung aus wichtigen Gründen angemessen zu verlängern.
- Schulung. Wunderwerk verpfl ichtet sich, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einen Schulungstermin zur Einschulung in die Bedienung und Funktion der PResstige- Anwendung anzubieten, zu vereinbaren und abzuhalten.
- Helpdesk. Für Fragen und Hilfestellungen steht dem Kunden werktags von 9-17 Uhr via Servicetickets ein Helpdesk über die E-Mail-Adresse service@presstige.at zur Verfügung. In der Regel werden Anfragen während der Geschäftszeit umgehend beantwortet. Die Reaktionszeit beträgt werktags maximal 24 Stunden.
- Updates. Wunderwerk ist berechtigt, den Leistungsumfang jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere dem aktuellen technischen Stand anzupassen und weiterzuentwickeln oder mit Funktionen zu erweitern. Dabei wird es ohne Zustimmung des Kunden zu keiner wesentlichen Einschränkung der grundlegenden Funktionalität und der vereinbarten Leistungen kommen. Gleichsam hat der Kunde keinen Anspruch auf Updates oder Veränderungen.
4. Nutzungsrecht
- Der Kunde erhält die nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages und örtlich beschränkte Nutzungsbewilligung, auf PResstige mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers, die mit PResstige verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen.
- Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der SaaS-Lösung, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. Durch das Nutzungsrecht wird kein Eigentum an der Software übertragen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, PResstige über die Rechteeinräumung dieser Vereinbarung hinaus zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die SaaS-Lösung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu bearbeiten oder Dritten zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde haftet für jeden Verstoß gegen die Grenzen der Nutzungsbewilligung. Für den Fall einer Überschreitung der Nutzungsbewilligung behält sich Wunderwerk die Geltendmachung eines Schadenersatzes sowie sonstiger zustehender Ansprüche ausdrücklich vor.
- Wird die vertragsgemäße Nutzung von PResstige ohne Verschulden von Wunderwerk durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Wunderwerk berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen einzustellen. Wunderwerk wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpfl ichtet.
5. Datenschutz und Datensicherheit
- Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich und Deutschland gültigen datenschutz- und anwendbaren telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit den Leistungen eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so liegt es ausschließlich in seiner Verantwortung als Auftraggeber bzw. Verantwortlicher, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, er etwaige verpfl ichtende Einwilligungserklärungen, insbesondere nach§ 107 Telekommunikationsgesetz, eingeholt hat und hält Wunderwerk im Falle von Ansprüchen Dritter sowie von Behörden oder Gerichten verhängte Strafen inklusive dem Ersatz der Verfahrens- und Anwaltskosten vollumfänglich schad- und klaglos.
- Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifi schen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Wunderwerk nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist somit Auftraggeber iSd § 4 Z 4 DSG bzw. Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO hinsichtlich jeglicher Informationen, die sich auf identifi zierte oder identifi zierbare Personen iSd § 4 Z 1 DSG bzw Art 4 Z 1 DSGVO beziehen („personenbezogene Daten“), die an den Auftragsverarbeiter, der als Dienstleister iSd § 4 Z 5 DSG bzw Art 4 Z 8 DSGVO tätig ist, im Rahmen der Erbringung der oben genannten Arbeiten bzw Anwendungen überlassen werden.
- Somit ist Wunderwerk im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages nur zur Verarbeitung und Verwendung der Daten zur Erfüllung des Leistungsangebotes gegenüber dem Kunden berechtigt. Die Vertragsparteien haben daher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Anhang 1 unterzeichnet.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle von ihm für die Nutzung von PResstige vorgesehenen Nutzer zu verpfl ichten, ihrerseits die für die Nutzung von PResstige angeführten Pflichten und Grenzen der Nutzungsrechte einzuhalten.
- Der Kunde verpfl ichtet sich, die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben.
- Der Kunde hat jeglichen Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Wunderwerk betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze einzudringen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei der Verwendung von PResstige mit seinen Handlungen keine Rechte Dritter, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Telekommunikationsrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz- und Urheberrecht, verletzt.
- Der Kunde darf PResstige nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder solche Informationen im System speichern oder übermitteln, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Wunderwerk schädigen können.
- Der Kunde darf PResstige nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam) nutzen und hat vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und auf dem Stand der Technik entsprechende Programme zur Erkennung von Schadsoftware einzusetzen.
7. Vertragswidrige Nutzung von PResstige
- Wunderwerk ist berechtigt, bei Verstoß des Kunden oder der von ihm zurechenbaren Nutzer gegen eine der in dieser Vereinbarung festgelegten Pfl ichten, den Zugang auf PResstige und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen Unterlassungserklärung gegenüber Wunderwerk sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpfl ichtet, die monatlichen Preise zu zahlen, sowie Wunderwerk gegen Ansprüche Dritter, Strafen von Behörden oder Gerichten inklusive der mit dem Kunden vorab einvernehmlich abgestimmten Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
- Wunderwerk ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen wesentliche Pfl ichten den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und die betroffenen Daten zu löschen.
- Liegt bei Verletzung einer Pfl icht ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet. Im Falle eines Verstoßes gegen Pflichten durch einen Nutzer, hat der Kunde Wunderwerk auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Identität und Anschrift des Verletzers zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu nennen.
8. Haftung, Gewährleistung
- Jede Partei haftet der jeweils anderen Partei für alle von der Partei, sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist für einen einzelnen Schadensfall auf die Höhe der Vergütung pro Monat begrenzt. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder bei Personenschäden bleibt unberührt.
9. Höhere Gewalt
- Wunderwerk ist von der Verpfl ichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, wesentliche Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Wunderwerk nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
10. Vertragsbeginn, Testzeitraum und Mietzeit
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme/Unterfertigung des Angebots durch den Kunden. Der Testzeitraum (1O Tage unverbindlich und kostenlos) beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Testclients und Zusendung der Login-Daten. Die vereinbarte Laufzeit beginnt am Folgetag nach Ablauf des Testzeitraums.
11. Preise
- Als Preise gelten die beim Vertragsabschluss zwischen Wunderwerk und dem Kunden im Angebot vereinbarten Preise und deren im Zeitablauf nachträglich vereinbarten Anpassungen. Die Preise sind an den österreichischen VPI gekoppelt. Erhöht sich der VPI im Vergleich zum Stichtag des Vertragsabschlusses um mehr als 3%, ist Wunderwerk berechtigt, den Preis entsprechend der Steigerung ab dem Folgemonat anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und tritt in dem darauffolgenden Monat in Kraft. Die Anpassung gilt nicht rückwirkend. Für weitere Berechnungen des VPI wird immer der Stichtag der letzten Anpassung herangezogen.
12. Rechnungslegung
- Grundlage der Rechnungslegung ist der Beginn der Laufzeit und der mit dem Angebot bestellte Leistungsumfang, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden. Die Rechnungslegung für die laufende Nutzung von PResstige erfolgt monatlich, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ohne Abzug. Wunderwerk behält sich vor, stattdessen auch über einen längeren Zeitraum in der Mitte der Rechnungsperiode abzurechnen.
13. Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist Wunderwerk berechtigt, die gesetzlich normierten Verzugszinsen sowie Mahnspesen zu verrechnen.
- Während eines Zahlungsverzugs des Kunden mit zwei Rechnungen, trotz Nachfristsetzung, ist Wunderwerk berechtigt, den Zugang auf PResstige zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpfl ichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
- Kommt der Kunde für drei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, ist Wunderwerk berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Betrag zu verlangen.
14. Kündigung
- Das Vertragsverhältnis kann innerhalb des Testzeitraums jederzeit, nach Ablauf des Testzeitraums von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mit Ende jeden Jahres gekündigt werden. Die Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Insbesondere ist der Kunde zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Bereitstellung oder Wiederherstellung der Systemnutzung bei aus der Sphäre von Wunderwerk stammenden Fehlern innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgen kann. Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
15. Übertragung der Rechte und Pflichten
- Wunderwerk ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Der Kunde wird hierüber von Wunderwerk schriftlich informiert. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen einer Woche ab Bekanntgabe außerordentlich zu kündigen.
16. Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpfl ichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpfl ichtungen gelten nicht für
- Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
- den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Verpfl ichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
- nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
17. Änderung der Nutzungsvereinbarung
- Wunderwerk behält sich das Recht vor, die Nutzungsvereinbarung zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen werden im CMS der PResstige-Anwendungssoftware zur Kenntnisnahme und Bestätigung veröffentlicht. Der Kunde hat bis zum genannten Stichtag Zeit, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die neue Nutzungsvereinbarung als angenommen. Bis zur Annahme bleibt die bis dahin gültige Nutzungsvereinbarung weiterhin gültig.
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Stand: September 2023