Vereinbarung der Nutzung der ASP-Lösung “uncovr PResstige”
Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung der Online-Presse-Center ASP-Lösung „uncovr PResstige“, in Folge kurz „PResstige“ genannt, durch die WUNDERWERK Online GmbH, in Folge kurz „Wunderwerk“ oder „wir, uns“ genannt. Mit Annahme unseres unveränderten Angebots durch den Kunden erklärt der Kunde sein Einverständnis zu diesen AGB und mit Vertragsabschluss (Angebotsannahme durch den Kunden) erhält der Kunde das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beschriebene Nutzungsrecht und die Berechtigung, auf die ASPLösung „PResstige“, welche auf einem zentralen Server von Dritten gehostet wird, mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Durch das Nutzungsrecht wird kein Eigentum an der Software übertragen. Bei mehreren, zeitlich auseinander liegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt des Angebots des Kunden geltende Fassung der AGB Vertragsbestandteil. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden müssen wir ausdrücklich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen von uns nicht als Zustimmung zu etwaigen von diesen AGB abweichenden Bedingungen.
Die Leistungen von Wunderwerk richten sich ausschließlich an Unternehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Verbraucher sind als Kunden ausgeschlossen.
Leistungen
Der grundlegende Leistungsinhalt und Verwendungszweck ist die zur Verfügung Stellung der ASP-Lösung PResstige, zum Speichern und Versenden von Pressemeldungen und Presseinhalten an Medien, Verlage und Journalisten. Die Einrichtung der PResstige-Anwendung sowie zusätzlich beauftragter Service- und Programmierleistungen erfolgt nach jeweiliger Auftragserteilung. Die Anpassung an die jeweilige Kunden-Cl erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Wunderwerk erbringt währen der Vertragslaufzeit folgende, allgemeine Leistungen:
Systemnutzung
Wunderwerk ermöglicht dem Kunden, über einen Internetzugang mit Hilfe eines Browsers auf die PResstige- Anwendungen und -Funktionen zuzugreifen und zu nutzen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem unterfertigten Angebot und der darauf basierenden Freischaltung von Modulen. Wunderwerk ist berechtigt, den Leistungsumfang jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere dem aktuellen technischen Stand anzupassen und weiter zu entwickeln oder mit Funktionen zu erweitern. Dabei wird es allerdings ohne Zustimmung des Kunden zu keiner wesentlichen Einschränkung der grundlegenden Funktionalität und der vereinbarten Leistungen kommen. Gleichsam hat der Kunde keinen Anspruch auf Updates oder Veränderungen.
Rechenleistung
Die PResstige-Software und die erforderliche Rechenleistung werden von Wunderwerk bzw. seinen Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Der Betrieb des für den Zugriff auf die ASP-Lösung notwendigen Rechners oder mobilen Endgeräts sowie der Aufbau und die Aufrechterhaltung der Online-Verbindung zur internetbasierten Nutzung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
PResstige-Anwendung
Verfügbarkeit & Servicefenster: Wunderwerk garantiert für die Presstige-Anwendung über den Zeitraum von 365 Tagen eine mittlere Verfügbarkeit von 98%. Von der Berechnung ausgenommen bleiben die planmäßig eingerichteten Servicefenster:
Systemwartung und Fehlerbehebung
Wunderwerk übernimmt die Wartung des Systems. Zur Wartung des Systems oder zum Aufspielen notwendiger oder das System verbessender Updates, werden von Wunderwerk Service-Fenster genutzt, während der der Zugang möglicherweise nur eingeschränkt möglich ist. Der Kunde wird dazu, sofern kein Notfall vorliegt, mindestens 24 Stunden vor Beginn der Service-Fenster via E-Mail an definierte Mitarbeiter des Kunden bzw. an eine vom Kunden genannte Verteilergruppe verständigt. Wunderwerk ist bemüht, im Falle einer Störung den Fehler werktags innerhalb des Zeitrahmens von 24 Stunden zu beheben. Wunderwerk behält sich das Recht vor, den Zeitrahmen der Fehlerbehebung aus wichtigen Gründen angemessen zu verlängern.
Schulung
Wunderwerk verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss einen Schulungstermin zur Einschulung in die Bedienung und Funktion der PResstige- Anwendung anzubieten, zu vereinbaren und abzuhalten.
Helpdesk
Für Fragen und Hilfestellungen steht dem Kunden werktags von 9-17 Uhr via Servicetickets ein Helpdesk über die E-Mail-Adresse helpdesk@presstige.at zur Verfügung. In der Regel werden Anfragen während der Geschäftszeit umgehend beantwortet. Die Reaktionszeit beträgt werktags maximal 24 Stunden.
Nutzungsrecht
Der Kunde erhält die nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages und örtlich beschränkte Nutzungsbewilligung, auf PResstige mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers, die mit PResstige verbundenen Funktionalitäten gemäß diesen AGB zu nutzen.
Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der ASP-Lösung, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, PResstige über die Rechteeinräumung dieser AGB hinaus zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die ASP-Lösung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu bearbeiten oder Dritten zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde haftet für jeden Verstoß gegen die Grenzen der Nutzungsbewilligung. Für den Fall einer Überschreitung der Nutzungsbewilligung behält sich Wunderwerk die Geltendmachung eines Schadenersatzes sowie sonstiger zustehender Ansprüche ausdrücklich vor.
Wird die vertragsgemäße Nutzung von PResstige ohne Verschulden von Wunderwerk durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Wunderwerk berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen einzustellen. Wunderwerk wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.
Datenschutz und Datensicherheit
Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich und Deutschland gültigen datenschutz- und anwendbaren telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit den Leistungen eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so liegt es ausschließlich in seiner Verantwortung als Auftraggeber bzw. Verantwortlicher, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, er etwaige verpflichtende Einwilligungserklärungen, insbesondere nach§ 107 Telekommunikationsgesetz, eingeholt hat und hält Wunderwerk im Falle von Ansprüchen Dritter sowie von Behörden oder Gerichten verhängte Strafen inklusive dem Ersatz der Verfahrens- und Anwaltskosten voll umfänglich schad- und klaglos.
Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Wunderwerk nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist somit Auftraggeber iSd § 4 Z 4 DSG 2000 bzw. Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO hinsichtlich jeglicher Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen iSd § 4 Z 1 DSG 2000 bzw Art 4 Z 1 DSGVO beziehen („personenbezogene Daten“), die an den Auftragsverarbeiter, der als Dienstleister iSd § 4 Z 5 DSG 2000 bzw Art 4 Z 8 DSGVO tätig ist, im Rahmen der Erbringung der oben genannten Arbeiten bzw Anwendungen überlassen werden.
Somit ist Wunderwerk im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages nur zur Verarbeitung und Verwendung der Daten zur Erfüllung des Leistungsangebotes gegenüber dem Kunden berechtigt. Die Vertragsparteien haben daher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Anlage 1 unterzeichnet.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten zu erfüllen. Er hat insbesondere das vereinbarte Entgelt fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Leistungsanbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.
Nach Abgabe einer Störungsmeldung hat der Kunde die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung vorlag bzw die Störung aus der Sphäre des Kunden stammt.
Der Kunde hat alle von ihm für die Nutzung von PResstige vorgesehenen Nutzer zu benennen und diese zu verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von PResstige angeführten Pflichten und Grenzen der Nutzungsrechte einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer uns mitzuteilen, sowie die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Verpflichtung ergeben und hält Wunderwerk diesbezüglich voll umfänglich schad- und klaglos.
Der Kunde hat auch jeglichen Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Wunderwerk betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze einzudringen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei der Verwendung von PResstige mit seinen Handlungen keine Rechte Dritter, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Telekommunikationsrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz- und Urheberrecht, verletzt.
Der Kunde darf PResstige nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder solche Informationen im System speichern oder übermitteln, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Wunderwerk schädigen können.
Der Kunde darf PResstige nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam) nutzen und hat vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und auf dem Stand der Technik entsprechende Programme zur Erkennung von Schadsoftware einzusetzen.
Der Kunde hat Wunderwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von PResstige durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von PResstige verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, Wunderwerk unverzüglich davon zu unterrichten.
Vertragswidrige Nutzung von PResstige
Wunderwerk ist berechtigt, bei Verstoß des Kunden oder der von ihm zurechenbaren Nutzer gegen eine der in diesen AGB festgelegten Pflichten, den Zugang auf PResstige und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Wunderwerk sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen, sowie Wunderwerk gegen Ansprüche Dritter, Strafen von Behörden oder Gerichten inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung voll umfänglich schad- und klaglos zu halten.
Wunderwerk ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen wesentliche Pflichten den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und die betroffenen Daten zu löschen.
Liegt bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zudem zu Schadenersatz verpflichtet. Im Falle eines Verstoßes gegen Pflichten durch einen Nutzer, hat der Kunde Wunderwerk auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Identität und Anschrift des Verletzers zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu nennen.
Haftung, Gewährleistung
Jede Partei haftet der jeweils anderen Partei für alle von der Partei, sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist für einen einzelnen Schadensfall auf die Höhe der Vergütung pro Monat begrenzt. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder bei Personenschäden bleibt unberührt.
Schaden und Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.
Höhere Gewalt
Wunderwerk ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, wesentliche Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Wunderwerk nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
Vertragsbeginn, Testzeitraum und Mietzeit
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch Wunderwerk. Der Testzeitraum (1OTage unverbindlich und kostenlos) beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Testclients und Zusendung der Login-Daten. Die vereinbarte Laufzeit beginnt am Folgetag nach Ablauf des Testzeitraums.
Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann innerhalb des Testzeitraums jederzeit, nach Ablauf des Testzeitraums von beiden Vertragsparteien monatlich mit Ende des Monats gekündigt werden. Die Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Insbesondere ist der Kunde zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung innerhalb von 24 Stunden berechtigt, wenn die Wiederherstellung der Systemnutzung bei aus der Sphäre von Wunderwerk stammenden Fehlern innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgen kann. Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Preise
Als Preise gelten die beim Vertragsabschluss zwischen Wunderwerk und dem Kunden im Angebot vereinbarten Preise und deren im Zeitablauf nachträglich vereinbarten Anpassungen. Die Preise sind an den österreichischen VPI gekoppelt. Erhöht sich der VPI im Vergleich zum Stichtag des Vertragsabschlusses um mehr als 3%, ist Wunderwerk berechtigt, den Preis entsprechend der Steigerung ab dem Folgemonat anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und tritt an dem darauffolgenden Monat in Kraft. Die Anpassung gilt nicht rückwirkend. Für weitere Berechnungen des VPI wird immer der Stichtag der letzten Anpassung herangezogen.
Wunderwerk ist darüber hinaus berechtigt, die Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Wunderwerk wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20% des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss nach erstmaliger Erbringung der Leistungen ist ausgeschlossen.
Im Gegensatz zu den monatlichen Nutzungsgebühren werden die Einrichtungsgebühren nur einmalig verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt mit Start der Laufzeit. Die Einrichtung beinhaltet die Designanpassung (exkl. Extraaufwand) des Presseportals inkl. 3 Versandvorlagen, die Einspielung der Kontakte/Verteiler sowie ein Einschulungs-Webinar. Die Kontakte/Verteiler sind in der von Wunderwerk genannten Form und Qualität anzuliefern. Die Datenqualität fällt in die ausschließliche Verantwortung des Kunden. Ein Mehraufwand bei der Einspielung, der durch Daten schlechter Datenqualität verursacht wird, wird von Wunderwerk, nach erfolgter Ankündigung und Angebotslegung, extra verrechnet.
Rechnungslegung
Grundlage der Rechnungslegung ist der Beginn der Laufzeit und der mit dem Angebot bestellte Leistungsumfang, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden. Die Rechnungslegung für die laufende Nutzung von PResstige erfolgt monatlich am jeweils ersten des Monats. Wunderwerk behält sich vor, stattdessen auch über einen längeren Zeitraum in der Mitte der Rechnungsperiode abzurechnen. Der Versand erfolgt via E-Mail an eine vom Kunden bekannt zu gebende E-Mail-Adresse. Der Kunde erhält eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist Wunderwerk berechtigt, die gesetzlich normierten Verzugszinsen sowie Mahnspesen zu verrechnen. Wunderwerk behält sich Teillieferungen und die damit verbundene Teilrechnungslegung vor.
Verzug
Während eines Zahlungsverzugs des Kunden mit zwei Rechnungen, ist Wunderwerk berechtigt, den Zugang auf PResstige zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Kommt der Kunde für drei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für drei Monate erreicht, in Verzug, ist Wunderwerk berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Betrag zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn Wunderwerk einen höheren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Wunderwerk vorbehalten.
Gerät Wunderwerk mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Wunderwerk eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
Übertragung der Rechte und Pflichten
Wunderwerk ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Der Kunde wird hierüber von Wunderwerk schriftlich informiert. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen einer Woche ab Bekanntgabe außerordentlich zu kündigen.
Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
- nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
- den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
- von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
- nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wunderwerk behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen werden im CMS der PResstige-Anwendungssoftware zur Kenntnisnahme und Bestätigung veröffentlicht. Der Kunde hat 30 Tage Zeit, den Änderungen innerhalb eines Monats zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Bis zur Annahme bleiben die bis dahin gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig.
Schlussbestimmungen
Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden AGB sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken vorhanden sein sollten. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf sämtliche mit dem Kunden geschlossenen Verträge ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen, anzuwenden. Gerichtsstand ist Wien.
WUNDERWERK Online GmbH
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Stand: Jänner 2021